Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BRIO Kontrollspiegel GmbH  

 

1. Angebote und Vertragsabschlüsse
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für sämtliche Nebenabreden oder sonstigen Zusagen. An Zeichnungen, Mustern, Katalogen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen weder dritten Personen noch Konkurrenzfirmen vorgelegt. Den von den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dieser Widerspruch gilt auch für den Fall, dass der Besteller für den Widerspruch eine besondere Form festgelegt hat. Ist in den Einkaufsbedingungen des Bestellers ein Widerspruch ausgeschlossen, so tritt an die Stelle der formularmäßigen Einkaufs-/Verkaufsbedingungen die gesetzliche Regelung.

 

2. Lieferumfang
Der Lieferumfang ist in der Auftragsbestätigung festgelegt. Bei Sonderanfertigungen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von 15% zulässig. Maße und Gewichte in unseren Abbildungen, Zeichnungen und Schriftstücken gelten nur annähernd, wobei Änderungen vorbehalten bleiben. Änderungen unserer Produkte wie Bauart usw. behalten wir uns jederzeit vor. Auch sind wir berechtigt, von den vom Besteller angegebenen Maßen und Gewichten im Rahmen der normen-üblichen Toleranzen abzuweichen. Werden auf Grund eingesandter Zeichnungen oder Muster Ausfallmuster hergestellt, so sind diese für die Ausführung des Auftrags maßgebend. Für die Abrechnung sind die von uns angegebenen Gewichte und Stückzahlen maßgebend. Beanstandungen der gelieferten Stückzahl sind uns unverzüglich , spätestens 1 Woche nach Eingang der Ware mitzuteilen.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei nachträglicher Einführung oder Erhöhung von Zöllen, Steuern, Frachten, Energiekosten usw. sind wir berechtigt, diese, auch wenn dieselben rückwirkend in Kraft treten, dem Käufer zu berechnen. Infolge von Währungsumstellungen eintretende Kursänderungen können von uns, sofern dieselben nach Abschluss des Geschäftes eintreten, der Berechnung zugrunde gelegt werden. Alle Preise gelten ab Werk bzw. Lager. Sie schließen die Verpackungskosten nicht ein, es sei denn, dies sei bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart worden. Die Verpackung wird vom Verkäufer zum Selbstkostenpreis berechnet und kann nicht zurückgenommen werden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen. Unsere Rechnungen sind, sofern keine anderen Bedingungen vereinbart werden, nach Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Bei Sonderanfertigungen und Erstbestellung ist grundsätzlich eine Vorkassenzahlung notwendig. Für Sonderanfertigungen, die nicht als Standard weiterverkauft werden können, gilt folgende Zahlungsfrist: 1/3 des Betrages wird bei der Bestellung fällig und 2/3 vor Auslieferung der Ware. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der LZB zu erheben. die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Die Zahlungen sind fällig unabhängig vom verzögerten Eingang der Rechnung oder der Ware oder von der Inverwendungnahme der Ware, ebenfalls unabhängig vom Recht der Mängelrüge. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Unsre Vertreter, Fahrer, Beifahrer usw. sind nur gegen Vorlage unserer schriftlichen Inkasso-Vollmacht zum Geldeinzug berechtigt. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugspesen gehen zu Lasten des Empfängers. Bei einem Zahlungsrückstand mit einer Zahlung von mehr als einer Woche werden auch noch nicht fällige Ansprüche aller Art sofort einforderbar. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass die persönliche oder wirtschaftliche Lage der Schuldner unsere Ansprüche gefährdet erscheinen lassen, Aufrechnung mit Gegenforderungen seitens des Bestellers ist ausgeschlossen.

 

4. Lieferung
Die Angabe des Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung. Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Lieferwerk verlassen hat bzw. zur Verfügung gestellt worden ist. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördlich Anordnungen usw. – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn nicht anders vorgeschrieben, bleibt die Versandart unserem Ermessen vorbehalten, ohne dass wir die Verantwortung für die billigste Verfrachtung übernehmen. Mit Verlassen des Werkes gehen sämtliche Kosten und Risiken, die mit dem Versand zu tun haben, zu Lasten des Bestellers. Je nach Art des Versandgutes sind bei den Lieferungen Abweichungen auf Gewicht, Stückzahl und Abmessungen bis 15% gestattet. Dies gilt auch für Teillieferungen.

 

5. Gewährleistung
Bei begründeten Gewährleistungsansprüchen es Käufers werden wir nach unserer Wahl entweder den Mangel durch Nachbesserung beheben oder für die mangelhafte Ware ersatzweise eie mangelfrei Ware liefern (Nacherfüllung). Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Waren unsachgemäß behandelt worden ist. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich bei Eingang gewissenhaft zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware. Erfolgt die unverzügliche Mitteilung nicht, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Mitteilung muss vor Benutzung erfolgen. Mängel, die auch nach sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht festzustellen sind, müssen unverzüglich nach Möglichkeit der Entdeckung unter sofortiger Einstellung der Weiterverarbeitung oder Weiterbenutzung, jedoch spätestens zwei Monate nach Erhalt der Ware gemeldet werden. Der Rücklieferung der beanstandeten Ware muss jedoch unser Einverständnis vorausgehen.

 

6. Umtausch
Rücklieferungen der Ware bei einwandfreier Lieferung ohne begründete Gewährleistungsansprüche bedürfen ausdrücklich unserer schriftlichen Genehmigung. Sie erhalten mit unserer Genehmigung eine Beschreibung über die Maßnahmen der Verpackung und des Rückversandes. Der Rückversand erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Bestellers und der Besteller muss die Ware auch entsprechend ihrem Wert versichern. Sendungen mit beschädigter Verpackung werden grundsätzlich nicht angenommen. Rücksendungen ohne unsere schriftliche Genehmigung werden nicht angenommen. Wenn die Sendung in einwandfreiem Zustand bei der Brio angekommen ist, wird der Rechnungsbetrag gutgeschrieben. Die Kosten für Beschädigungen, die erst nach dem Auspacken festgestellt werden, werden wir dem Kunden mitteilen und diesen Betrag von der Gutschrift abziehen.

 

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gesamten bisher gelieferten und künftig zu liefernden Ware bis zur Zahlung unserer gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung, auch für zukünftig entstehende Forderung, bis zur Begleichung eines sich zu Lasten des Käufers ergebenden Saldos aus dem Kontokorrent-Verhältnis vor. Das gilt auch dann, wenn der Käufer bestimmte Buchungsanweisungen gegeben hat. Bei Eingriffen von dritter Seite hat der Käufer uns unverzüglich Mitteilung zu machen und genau anzugeben, in welcher Weise und von wem der Eingriff erfolgt ist. Die Kosten einer Widerspruchsklage hat der Käufer zu tragen. Soweit die Ware zum Weiterverkauf bestimmt ist, ist der Käufer verpflichtet, seinem Käufer gegenüber ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt bis zur völlige Bezahlung geltend zu machen. Die durch den Weiterverkauf entstandene oder entstehende Forderung wird mit dem Augenblick der Entstehung an uns abgetreten. Bei Eingang einer solchen Forderung ist der Erlös bis zur Höhe unserer Forderung sofort an uns abzuführen bzw. bis zur Fälligkeit als unser Eigentum zu verwalten. Der Käufer hat das Recht, die bezogene Ware zu verarbeiten. Im Falle der Verarbeitung gelten wir jedoch als Lieferer im Sinne des § 950 BGB. Wir erwerben das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen, während der Verarbeiter nur Verwalter sein soll. Insoweit, als durch Verarbeitung und Weiterverkauf eine Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen erfolgt, geht das dadurch entstandene Miteigentum mit derselben Maßgabe auf uns über. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegen Verlust zu versichern. Außerdem sind auf besonderes Verlangen weitergehende Versicherungen einzudecken. Bei mangelnder Bonität, Verschlechterung oder Zahlungsverzug kann sofortige Herausgabe verlangt werden. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass wir dann die Ware selbst in Besitz nehmen. Die Kosten der Fortnahme, des Transportes usw. gehen zu Lasten des Käufers. Zurückgenommene Ware steht uns zum freihändigen Verkauf und zur Aufrechnung unserer Forderungen zur Verfügung.

 

8. Unübertragbarkeit
Der Käufer darf seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht auf Dritte übertragen.

 

9. Recht des Lieferers auf Rücktritt
Voraussetzung für die Lieferungspflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit des Bestellers. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen oder Sicherheiten zu fordern, wenn die unbedingte Sicherheit auf Zahlung nicht gewährleistet ist.

 

10. Nichterfüllung
Bei Nichterfüllung des Kaufvertrages durch den Käufer ist dieser verpflichtet, an uns zur Abgeltung die bis dahin entstandenen abtragsspezifischen Kosten ohne Schadensnachweis zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche werden durch diese Regelung nicht berührt.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verpflichtungen ist Lüdenscheid ausschließlich Erfüllungsort. Dieses gilt auch hinsichtlich von Ansprüchen wegen Mängelrügen. Gerichtsstand für beide Teile ist Lüdenscheid. Deutsches Recht ist ausschließlich maßgebend.

 

12. Rechtliche Unwirksamkeit
Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen bleiben die Bedingungen im Übrigen verbindlich. Abänderungen dieser Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, dasselbe gilt für die Anerkennung etwaiger Einkaufsbedingungen des Bestellers.

 

13. Patentverletzung
Wird die Ware vom Besteller besonders beschriebener Ausführung (nach Zeichnung, Muster oder sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben können, zu befreien.

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